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Schichtarbeit/ Schichtdienst

Schichtarbeit ist nach der in § 7 Abs. 2 TVöD / TV-L enthaltenen Definition die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden vorsieht. Der Wechsel muss längstens innerhalb eines Monats erfolgen. Anders als die Wechselschichtarbeit verlangt Schichtarbeit also keinen ununterbrochenen Fortgang der Arbeit über 24 Stunden an einem Kalendertag eines Monats. Schichtarbeit ist auch möglich, wenn Wechselschichtarbeit nur deshalb nicht vorliegt, weil die Zeitspanne in der der Beschäftigte erneut zur Nachtschicht herangezogen wird, länger als ein Monat ist.

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