Streik
und planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern mit dem Ziel, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und nach Erreichung des Kampfzweckes die Arbeit wieder aufzunehmen.
und planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern mit dem Ziel, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und nach Erreichung des Kampfzweckes die Arbeit wieder aufzunehmen.
Tarifvertrag autonom, das heißt, ohne dass irgendjemand auf die Verhandlungen Einfluss nehmen darf, verhandeln und abschließen. Im Tarifvertrag sind die Regelungen zu Löhnen, Gehältern und sonstigen Arbeitsbedingungen enthalten.
Die Tarifkommission ist ein gewerkschaftliches Gremium und besteht aus gewählten ehren- und hauptamtlichen Funktionären. Sie bereitet die Tarifrunde vor, beschließt die gewerkschaftliche Forderung, gibt Empfehlungen für die Gespräche mit den Arbeitgebern, ist an den Verhandlungen beteiligt und befindet über die Annahme und Ablehnung eines Verhandlungsergebnisses, über Urabstimmung und Streik.
Der Tarifvertrag gilt für Arbeitgeber und Gewerkschaftsmitglieder. Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Nach deutschem Recht enthält der Tarifvertrag Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen (normativer Teil) regeln und die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien (schuldrechtlicher Teil) festlegen. Zu den Tarifvertragsparteien zählen einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften (für...
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 deutschen Bundesländer. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst. Inhaltlich ist der TV-L weitgehend identisch mit dem rund ein Jahr früher in...
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist der seit dem 1. November 2006 geltende Tarifvertrag für die Beschäftigten von 15 der 16 bundesdeutschen Länder. Er hat die bis dahin gültigen, unterschiedlichen Tarifverträge für Angestellte (BAT) und Arbeiter (MTArb) abgelöst.
Eine Urabstimmung ist eine Abstimmung über die Durchführung eines Arbeitskampfes nach dem Scheitern einer Tarifverhandlung und dem Auslaufen der Friedenspflicht. Es werden die ver.di-Mitglieder befragt, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fallen und die an den Arbeitskampfmaßnahmen beteiligt werden sollen (§ 70 der ver.di Satzung in Verbindung mit §§ 3-5 der...
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ist eine deutsche Gewerkschaft mit Sitz in Berlin. Sie entstand im Jahr 2001 durch Zusammenschluss von fünf Einzelgewerkschaften und ist Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Mit etwa 1,9 Millionen Mitgliedern ist sie nach der IG Metall die zweitgrößte deutsche Gewerkschaft.[2] Die Frauenquote liegt bei 52,54 Prozent – Verdi hat 995.153 Frauen und 898.767 Männer organisiert.[3] Die Gewerkschaft beschäftigt bundesweit...