Regelung, nachdem ein Vertrag erst wirksam wird, wenn das Gremium der antragsstellenden Vertragspartei zugestimmt hat. Dabei muss der Vorbehalt bei der Vertragsabnahme erklärt werden, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, und legt den Zeitpunkt der Schlusserklärung fest.
Continue ReadingHamburger Modell
Die stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 44 SGB IX) in das Erwerbsleben (§ 27 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III) wird im Volksmund umgangssprachlich auch als das „Hamburger Modell“ bezeichnet und als StW abgekürzt. Der § 44 SGB IX gilt für alle Träger, die für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zuständig sind, d. h. für die Krankenkassen und für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der Kriegsopferversorgung, der Jugendhilfe und der Sozialhilfe seit 2001 (§ 6 SGB IX). Die Bundesagentur für Arbeit ist hingegen keine Trägerin der med. Reha nach § 6 SGB IX.
Oft wird diese Maßnahme vom Akutkrankenhaus oder danach von einer Rehabilitationseinrichtung meistens wegen einer länger andauernden stationären oder ambulanten Akutbehandlung empfohlen. Diese Empfehlung wird gelegentlich im Entlassungsbericht vermerkt und richtet sich an die weiter behandelnden niedergelassenen Ärzte. In der Mehrzahl der Fälle geht die Initiative zur StW jedoch vom Hausarzt oder vom behandelnden Facharzt aus. So wird eine stufenweise Wiedereingliederung (StW) in das Arbeitsleben nach längerer oder schwererer Krankheit ermöglicht. Sie soll die Zeit der Arbeitsunfähigkeit verkürzen und kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Beamten und Richtern in Anspruch genommen werden.
Continue ReadingHaustarifvertrag
Umgangssprachliche Beschreibung eines Tarifvertrages, der nur in einem Unternehmen („Haus“) zur Anwendung kommt. Hier hat der Arbeitgeber den Tarifvertrag allein und ohne den sonst auf seiner Seite beteiligten Verband mit der Gewerkschaft abgeschlossen, weshalb dieser nur gegenüber den Arbeitnehmern des Unternehmens gilt.
Continue ReadingLeistungskomplex 32
Berliner Sondermodell als zusätzliche Vergütungsoption zum Persönlichen Budget, worin die Finanzierung der Persönlichen Assistenz geregelt wurde. Dabei handelt es sich um eine Vergütungsvereinbarung, die zwischen den Dachorganisationen der ambulanten Pflegedienste und dem Land Berlin getroffen wurde. Hierbei treten die Leistungsempfänger sowohl die Arbeitgeberrisiken als auch die Verwaltungsaufgaben an Assistenzorganisationen ab (indirektes Arbeitgebermodell). Inzwischen ist der LK 32 mit den Leistungen zur Persönlichen Assistenz in der Eingliederungshilfe aufgegangen, womit zentralisiert das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) neben den Pflegekassen die zuständigen Kostenträger sind.
Continue ReadingLK 32
Berliner Sondermodell als zusätzliche Vergütungsoption zum Persönlichen Budget, worin die Finanzierung der Persönlichen Assistenz geregelt ist. Dabei handelt es sich um eine Vergütungsvereinbarung, die zwischen den Dachorganisationen der ambulanten Pflegedienste und dem Land Berlin getroffen wurde. Hierbei treten die Leistungsempfänger sowohl die Arbeitgeberrisiken als auch die Verwaltungsaufgaben an Assistenzorganisationen ab (indirektes Arbeitgebermodell), wobei die Selbstbestimmtheit im Rahmen der Persönlichen Assistenz vollends erhalten bleibt.
Continue ReadingNiederschriftserklärung
Niederschriftserklärungen sind übereinstimmende Erklärungen der Tarifvertragsparteien, die im Rahmen des Abschlusses eines Tarifvertrages in einer Verhandlungsniederschrift zusammengefasst werden. Sie sind nicht Bestandteil des Tarifvertrags.
Continue ReadingPersönliche Assistenz
Kerngedanke ist das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe, das in Deutschland Menschen mit Behinderungen mit dem Anspruch auf Assistenzleistungen zugesichert und konkret mit der Persönlichen Assistenz umgesetzt wird. Umfasst werden dabei Leistungen der Haushilfe und Hauspflege, die durch persönlich ausgewählte Assistent*innen im privatem Haushalt erbracht werden und unterscheiden sich in der Praxis nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen der zu unterstützenden Person. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Persönlichen Budget, speziell in Berlin auch wahlweise über den LK 32.
Continue ReadingPersönliches Budget
Menschen mit Behinderung haben in Deutschland einen Anspruch auf Assistenzfinanzierung. Das Persönliche Budget ist eine Regelung, wonach durch den direkten Zugriff auf Geldleistungen dem Leistungsempfänger ermöglicht wird, ihr Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe im Rahmen der Persönlichen Assistenz auszuüben. So kann anstelle vorgeschriebener Dienstleistungen die Finanzierung der Assistenzleistungen selbst geregelt und die Hilfe eigenständig organisiert […]
Continue ReadingRefinanzierung
Kostenträgern in der Pflegevergütung erstattet. Spezialisierte Pflegedienste bekommen so ihre Personalkosten erstattet, bei Tarifbindung entsprechend den tariflichen Lohn. Man spricht hierbei von einer Refinanzierung. Kostenträger sind das Land Berlin sowie die Pflegekassen, welche im November 2019 im Beisein von ver.di eine grundsätzliche Einigung über die Vergütungssätze mit den Assistenzdiensten schließen konnten.
Continue ReadingSchichtarbeit/ Schichtdienst
Schichtarbeit ist nach der in § 7 Abs. 2 TVöD / TV-L enthaltenen Definition die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden vorsieht. Der Wechsel muss längstens innerhalb eines Monats erfolgen. Anders als die Wechselschichtarbeit verlangt Schichtarbeit also keinen ununterbrochenen Fortgang der Arbeit über 24 Stunden an einem Kalendertag eines Monats. Schichtarbeit ist auch möglich, wenn Wechselschichtarbeit nur deshalb nicht vorliegt, weil die Zeitspanne in der der Beschäftigte erneut zur Nachtschicht herangezogen wird, länger als ein Monat ist.
Continue Reading