LK 32
Berliner Sondermodell als zusätzliche Vergütungsoption zum Persönlichen Budget, worin die Finanzierung der Persönlichen Assistenz geregelt ist. Dabei handelt es sich um eine Vergütungsvereinbarung, die zwischen den Dachorganisationen der ambulanten Pflegedienste und dem Land Berlin getroffen wurde. Hierbei treten die Leistungsempfänger sowohl die Arbeitgeberrisiken als auch die Verwaltungsaufgaben an Assistenzorganisationen ab (indirektes Arbeitgebermodell), wobei die Selbstbestimmtheit im Rahmen der Persönlichen Assistenz vollends erhalten bleibt.