Wissenswertes: Betriebsrat und Tarifkommission

Gerade am Anfang kann es schwer sein, sich in den betrieblichen Strukturen von ambulante dienste e. V. (ad) zurechtzufinden, aber auch für langjährige Mitarbeiter*innen ist es oft interessant, sich einen Überblick verschaffen zu können. Beispielsweise kann die Abgrenzung zwischen Tarifkommission und Betriebsrat kompliziert sein, wenn man nicht in der Materie steckt.

Auch zum Thema der anstehenden Betriebsratswahl können aus unserer Sicht ein paar Fakten nicht schaden.

Fühlt euch gern dazu eingeladen, zu stöbern, aber auch uns Themen mitzuteilen, über die ihr noch mehr erfahren wollt (einfach hier klicken). Für diejenigen, die sich gerne noch tiefer ins jeweilige Thema einlesen wollen, sind die Quellen mit ausführlicheren Informationen verlinkt.

Betriebsratswahl:

Betriebsräte werden für gewöhnlich alle vier Jahre bundesweit in der Zeit von März bis Mai gewählt. Bei ad kann am 11. Mai 2022 von 10 bis 18 Uhr im Büro des Betriebsrates (Wilhelm-Kabus-Straße 21-35, 10829 Berlin) oder vorab per Briefwahl gewählt werden. Die Wahlunterlagen gehen euch Ende April zu und müssen bis zum 11. Mai 2022 um 18 Uhr im Betriebsratsbüro eingegangen sein.

Bei der Wahl des Betriebsrats wird zwischen Listen- und Personenwahl unterschieden. Bei nur einem Wahlvorschlag (einer Liste) findet eine Personenwahl (Mehrheitswahl) statt, bei mehreren Wahlvorschlägen wird per Listenwahl (Verhältniswahl) entschieden. Bei der Personenwahl haben die Wähler jeweils so viele Stimmen wie Betriebsratsmitglieder zu wählen sind. Dahingegen hat bei einer Listenwahl jeder Wähler genau eine Stimme, die er einer Liste als Ganzes geben kann. Bei ad treten dieses Jahr zwei Listen gegeneinander an, wobei wir als „ver.di & friends“ eine Liste davon stellen. Es wird demnach per Stimmabgabe eine komplette Liste gewählt.

Wie groß ein Betriebsrat sein muss bzw. aus wie vielen Mitgliedern ein Betriebsrat besteht, wird in § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) definiert. Das zukünftige Gremium bei ambulante dienste e. V. wird in der kommenden Amtsperiode 2022 bis 2026 aus 13 Mitgliedern (vormals 11) bestehen, da ad inzwischen mehr als 700 wahlberechtigte Mitarbeiter*innen beschäftigt. Die Zusammensetzung des Gremiums bestimmt sich nach den jeweiligen Wahlanteilen der konkurrierenden Listen.

Das bedeutet, da jeweils nur eine Stimme für eine bestimmte Liste abgegeben wird, müssen die Wählerstimmen in Betriebsratssitze „umgerechnet“ werden. Dies erfolgt bei den Betriebsratswahlen nach dem sogenannten d’Hondtschen Höchstzahlensystem. Da im Vorfeld die Kandidaten in einer erkennbaren Reihenfolge auf der Wahlvorschlagsliste aufgeführt sind, ist auch die Reihenfolge der Kandidaten pro Liste ganz entscheidend für die Chancen jedes Bewerbers, in den Betriebsrat gewählt zu werden oder nicht.

Zudem spielt das sogenannte Minderheitengeschlecht eine Rolle – bei ad sind es dieses Mal die Frauen. Das Gremium muss demnach aus mindestens sechs Frauen bestehen. Ob nach der Auszählung bzw. Berechnung eine Korrektur des Wahlergebnisses nötig ist, wird dadurch bestimmt, ob das Minderheitengeschlecht aufgrund des Wahlergebnisses bereits ausreichend im Betriebsrat vertreten ist. Je nach Zusammensetzung der Listen kann es aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit zu Verschiebungen bei der Sitzverteilung kommen.

Was passiert nach der Wahl? Direkt nach Wahlschluss werden die Stimmen durch den Wahlvorstand öffentlich ausgezählt und ausgewertet, anschließend werden die neuen Mitglieder des Betriebsrats informiert. Am 17. Mai 2022 findet dann die konstituierende Sitzung statt, in der der neu gewählte Betriebsrat erstmalig tagt und Vorsitzende*n und Stellvertreter*in wählt.

Weiterführende Informationen: https://www.dgb.de/betriebsratswahl

Betriebsrat und Tarifkommission

Eine gute Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Tarifkommission ist aus unserer Sicht mehr als wünschenswert und elementar für einen guten Tarifabschluss und die Aushandlung guter Betriebsvereinbarungen und entspringt seit unserer Gründung der ver.di & friends – Liste unserem Selbstverständnis. Es muss hierbei aber deutlich der Aufgabenbereich beider unterschieden werden, was leider oft vermischt wird und zu Unklarheiten führen kann.

Aufgaben des Betriebsrats

  • Überwachungsaufgaben: Wachen über Gesetze, Verordnungen, Arbeitsschutz, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
  • Gestaltungsaufgaben: Beantragung und Durchsetzung von Maßnahmen, die der Belegschaft zu Gute kommen; Durchsetzung von Gleichstellung
  • Schutzaufgaben: Maßnahmen für (schwer)behinderte, für ältere und für ausländische Arbeitnehmer
  • Förderungsaufgaben: Gleichstellung der Geschlechter, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

Nähere Informationen findet ihr hier: https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/aufgaben-rechte-pflichten

Eine Auflistung zu Problemen, bei denen ihr euch am besten an den Betriebsrat wendet, findet ihr hier.

Aufgaben der Tarifkommission

  • Kündigung des bestehenden Tarifvertrags oder eines Teils davon
  • Erstellung von Forderungen im Austausch mit den Beschäftigtengruppen und Gewerkschaftsmitgliedern
  • Verhandeln von Tarifverträgen mit der Geschäftsführung
  • Annahme bzw. Ablehnung von Verhandlungsergebnissen
  • Abschluss von Tarifverträgen

Die Tarifkommission setzt sich aus im Betrieb beschäftigten Gewerkschaftsmitgliedern zusammen. Sie wird in Rahmen einer Mitgliederversammlung der Gewerkschaft gewählt. Der Betriebsrat setzt sich aus allen im Betrieb Beschäftigten zusammen, also auch Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern, und wird im Rahmen einer geheimen und unmittelbaren Wahl des Gesamtbetriebes gewählt. Dass ein Tarifkommissionsmitglied auch oft ein Betriebsratsmitglied ist, kann zu Verwirrungen führen, ist aber der Tatsache geschuldet, dass die gewerkschaftliche Expertise bestens dafür geeignet ist, über die Einhaltung des Tarifvertrages zu wachen. Andersherum kann ein Betriebsratsmitglied nur in die Tarifkommission gewählt werden, wenn es der Gewerkschaft angehört – Nicht-Gewerkschaftsmitglieder sind nicht wählbar.

In der sogenannten Normenhierarchie steht der Tarifvertrag über der Betriebsvereinbarung. Das heißt, dass die Regelungen, die im Tarifvertrag vereinbart wurden, Vorrang haben. Eine Ausnahme besteht dann, wenn eine Betriebsvereinbarung vorteilhafter für den Arbeitnehmer ist (Günstigkeitsprinzip). Hierbei ist es sinnvoll, eine sogenannte Eröffnungsklausel in den jeweiligen Paragraphen des Tarifvertrags zu formulieren bzw. auf bestehende Betriebsvereinbarungen hinzuweisen. Noch ein wichtiger Grund, dass Betriebsrat und Tarifkommission eng miteinander vernetzt sein sollten.

Schlussendlich möchten wir noch einmal verstärkt darauf hinweisen, dass Betriebsrat und Tarifkommission zwei unterschiedliche Gremien mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen sind. Während beispielsweise eine Tarifkommission Tarifverträge aushandelt, ist der Betriebsrat nicht dazu bemächtigt und wacht lediglich über die Einhaltung der getroffenen tariflichen Vereinbarungen. Beide sind oft miteinander verwoben, müssen aber unbedingt voneinander getrennt betrachtet werden.

Über diesen Link gelangt ihr auf die Website der Tarifkommissionen von ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege GmbH: https://verdi-ad-lw.de/

Mehr Informationen zu den Aufgaben einer Tarifkommission gibt es hier: https://www.verdi.de/wegweiser/tarifpolitik/themen/tarifkommissionen