Der ver.di & friends-Flyercheck
Es ist Wahlkampf. Jeder arbeitet mit anderen Mitteln und so mussten wir feststellen, dass in ausliegendem Werbematerial der Liste Nummer 2 einige interessante Formulierungen zu verorten sind, die wir so nicht stehen lassen können.
Eine Replik:
Zutreffend ist:
Die Durchsetzung der Entgeltgruppe 5 für Assistent*innen bei ad und Neue Lebenswege ist die Errungenschaft eines aktiven gewerkschaftlichen Kollektivs im Feld. Zwar hat ein einzelner Kollege der anderen Liste hierfür in der Eingruppierungsfrage mit seiner Expertise einen wichtigen Beitrag geleistet, das war es dann aber auch schon.
Die Entgeltgruppe 5 für Assistent*innen wurde erstmals 2012 beim CeBeeF in Frankfurt am Main durch ver.di-Streik erkämpft. Seither hat die ver.di & friends Liste und auch die gemeinsame ver.di-Betriebsgruppe ad und NLW dieses tarifpolitische Ziel beharrlich vorgetragen – gegen jahrelange innerbetriebliche Skepsis und Passivität, nicht zuletzt aus den bad-Reihen!
Das Rüstzeug für diese Eingruppierung kommt in Form einer Tätigkeitsbeschreibung aus dem CeBeeF Frankfurt am Main. Wir haben diese in Berlin im Jahre 2014 auf unsere beiden Assistenzbetriebe hin überarbeitet. Ohne das bundesweite UAPA-Netzwerk undenkbare Schritte! Vom ver.di-Eingruppierungsspezialisten Andreas Müller kam ein für die Refinanzierungsverhandlungen 2019/2020 wichtiges Gutachten zur Eingruppierung AS, mehrere ver.di-Hauptamtliche haben uns in den Verhandlungen beigestanden, um schlussendlich die assistenzspezifischen Tätigkeitsmerkmale zu verankern (= Anlage B1 im Haustarifvertrag). Unsere Arbeitgeber haben sich darauf eingelassen. Die Tarifkommission und die gemeinsame Betriebsgruppe waren entschlossen, einen Abschluss unter EG 5 für AS nicht zu akzeptieren. So haben wir sie gemeinsam durchsetzen können.
Ein wahrer Kern liegt darin, dass der Betriebsratsvorsitzende in der ver.di-Mitgliederversammlung zum Forderungsbeschluss seine Zustimmung nur unter der Bedingung gegeben hat, dass eine höhere Eingruppierung für Assistent*innen erfolgt. Für die Tarifkommission war dies auch das erklärte Kernstück des Vertragswerkes. Trotzdem war es nicht das Ziel der Kommission, andere Beschäftigtengruppen des Gesamtbetriebes auszuschließen oder nachrangig zu behandeln, da auch hier schon die Prämisse galt: Miteinander statt gegeneinander. Zumal nebenbei bemerkt auch der Betriebsratsvorsitzende als normales Gewerkschaftsmitglied neben vielen anderen ver.di-Mitgliedern kein gewichtigeres Stimmrecht hat und in diesem Sinne auch nicht für den gesamten Betriebsrat oder der zugehörigen Betriebsratsliste allein sprechen bzw. abstimmen kann.
Es ist mehr als verwunderlich, dass es einigen Wahlteilnehmer*innen notwendig erscheint, sich mit fremden Federn zu schmücken.
Der zweite Absatz ist ebenfalls befremdlich:
Weder die Überstundenzuschläge noch die Wechselschicht für alle sind „jüngste Erfolge“ der Basisliste. Die Überstundenzuschläge sind aus dem Tarifvertrag der Länder stammend von der Tarifkommission bereits im Haustarifvertrag von 2020 verankert worden, ebenso die „Wechselschicht für alle“. Dass letztere tatsächlich „für alle“ Assistent*innen bezahlt wird, war eine ausgemachte Vereinbarung zwischen Geschäftsführung und Tarifkommission und ist in erster Linie der Tatsache geschuldet, dass es für unsere Leitung zu kompliziert wäre, die Wechselschichtzulage für jede*n einzelne*n Assistent*in konkret monatlich zu berechnen.
Und letztlich wurden alle Impf- und Hygienezuschläge mit unserer ausdrücklichen Unterstützung ausgehandelt. Es wird sicher nicht allen Kolleg*innen entgangen sein, dass auch die Liste ver.di & friends mit festen Mitgliedern im letzten Gesamtbetriebsrat vertreten war.
Zur Klarstellung hier:
Es ist schlichtweg der gesetzliche Auftrag des Betriebsrats eines tarifgebundenen Betriebes, die Einhaltung des Tarifvertrages zu überwachen (§ 80 Absatz 1 Nr.1 Betriebsverfassungsgesetz).
Das macht und kann die Liste ver.di & friends mit der oben beschriebenen Expertise seit 2014 – je mehr Sitze wir in dieser Amtsperiode erringen, desto besser!
Dazu empfehlen wir folgenden Beitrag: Was macht eigentlich der Betriebsrat?