Refinanzierung
Die Abrechnung der Leistung ‘Persönliche Assistenz’ erfolgt stundenbezogen und wird von den Kostenträgern in der Pflegevergütung erstattet. Spezialisierte Pflegedienste bekommen so ihre Personalkosten erstattet, bei Tarifbindung entsprechend den tariflichen Lohn. Man spricht hierbei von einer Refinanzierung. Kostenträger sind das Land Berlin sowie die Pflegekassen, welche im November 2019 im Beisein von ver.di eine grundsätzliche Einigung über die Vergütungssätze mit den Assistenzdiensten schließen konnten.