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Sc St

Schichtarbeit/ Schichtdienst

Schichtarbeit ist nach der in § 7 Abs. 2 TVöD / TV-L enthaltenen Definition die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden vorsieht. Der Wechsel muss längstens innerhalb eines Monats erfolgen. Anders als die Wechselschichtarbeit verlangt Schichtarbeit also keinen ununterbrochenen Fortgang der...

Streik

und planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern mit dem Ziel, einen bestimmten Kampfzweck zu erreichen und nach Erreichung des Kampfzweckes die Arbeit wieder aufzunehmen.