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Betriebsvereinbarung

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Von ihr geht eine normative Wirkung aus, die sich auf alle Angehörige des Betriebs erstreckt.

Gegenstand der Betriebs-/Dienstvereinbarung sind generelle Fragen, die zum gesetzlichen Aufgabenkreis des Betriebs-/Personalrates gehören. Soweit bereits eine (abschließende) gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht oder soweit bestimmte Angelegenheiten üblicherweise im Rahmen von Tarifverträgen geregelt werden, können sie nicht Gegenstand einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein, es sei denn, der Tarifvertrag lässt ausdrücklich (ergänzende) betriebliche Regelungen zu (Öffnungsklausel).

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