Arbeitsgericht
Die Rechtswegzuständigkeit für Arbeitssachen ist allein den Arbeitsgerichten zugeordnet und ist in Deutschland dreistufig aufgebaut: Arbeitsgerichte (1. Instanz), Landesgerichte (2. Instanz) sowie Bundesarbeitsgericht (3. Instanz). Die Arbeitsgerichte sind demnach die Gerichte, die für die Entscheidungen von Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften zuständig sind. Grundsätzlich ist das Arbeitsgericht im örtlichen...