Amtsperiode
Die Amtsperiode ist der Zeitraum, für den ein Betriebsrat im Amt ist und dauert in der Regel vier Jahre (§ 21 BetrVG). Die Wahlen finden deutschlandweit in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Mai statt (§ 13 BetrVG). Gibt es im Betrieb schon einen Betriebsrat, beginnt die Amtszeit des...