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Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss). Die Erklärung bezeichnet damit eine Erweiterung der Anwendung von Normen eines Tarifvertrages auch für bisher nicht tarifgebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es findet also auf alle...