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Änderungskündigung

Mit einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers. Zugleich bietet er aber dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu anderen Vertragsbedingungen an, beispielsweise mit einer anderen Tätigkeit oder mit verändertem Einkommen (§ 2 S.1 KSchG). Der Arbeitnehmer kann dieses Angebot unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen...