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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Sie bildet die Handlungsgrundlage für den Arbeitgeber, um seine Grundpflicht gemäß § 3 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu erfüllen. Unter Berücksichtigung aller Umstände im Betrieb hat der Arbeitgeber erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Diese Maßnahmen sind regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Damit verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz den Arbeitgeber, den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ständig zu verbessern. Ziel ist es, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird (§ 4 Absatz 1 ArbSchG).

Von besonderer Bedeutung ist die Einbeziehung der betroffenen Beschäftigten und deren Vertretungen (Betriebsrat bzw. Personalrat). Die Kenntnisse und Erfahrungen der Beschäftigten hinsichtlich von ihnen festgestellter Zusammenhänge zwischen ihrer Tätigkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Beschwerden und möglicher Ursachen ermöglichen Erkenntnisse zu Gefährdungen, die von außenstehenden Betrachtern oftmals nicht zu erkennen sind, und helfen bei der Ableitung wirksamer und praktikabler Arbeitsschutzmaßnahmen. Darüber hinaus können damit die Akzeptanz der Maßnahmen und das Sicherheitsbewusstsein der Beschäftigten erhöht werden.